VR-TagesGeld Plus

Das VR-TagesGeld Plus eignet sich für Anleger, die ihr Kapital verzinslich anlegen möchten und gleichzeitig täglich verfügbar halten möchten.

Anlagebetrag: kein Mindestanlagebetrag
Verzinsung: aktuell 3,5 % p.a. für 6 Monate ab dem Anlagedatum, anschließend beträgt der Zinssatz derzeit 0,50 % p.a.
Zinsgutschrift: erfolgt zum Quartalsende

Ihre Vorteile beim VR-TagesGeld Plus

  • Attraktive Verzinsung ab dem ersten Tag der Anlage für die gesamte Laufzeit
  • Verfügungen und Zuzahlungen sind täglich möglich
  • Ihre Geldanlage unterliegt keinen Kursrisiken
  • Die Anlage ist kostenfrei

Besonderheit

Das VR-TagesGeld Plus dient nur zur Anlage von neuem Geld (kein Bestandsgeld).

Es kann maximal ein VR-TagesGeld Plus pro Person mit Wohnsitz in Deutschland eröffnet werden. Der garantierte Festzins gilt für Kunden, die ihr erstes VR-TagesGeld Plus-Konto eröffnen. Die Kondition gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Datum der Kontoeröffnung.

Verfügbarkeit

Verfügungen sind jederzeit in voller Höhe durch Umbuchung auf das angegebene Referenzkonto ohne Berechnung von Vorschusszinsen möglich. Barverfügungen zu Lasten des VR-TagesGeld Plus sind nicht möglich. Als Referenzkonto kann jedes Zahlungsverkehrskonto hinterlegt werden auch bankfremde Konten sind dabei möglich. Das VR-TagesGeld Plus dient nicht dem Zahlungsverkehr.

Besteuerung

Die Zinsen unterliegen mit dem Zeitpunkt des Zuflusses der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag bzw. eine NV-Bescheinigung einzureichen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.

Noch Fragen?

Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.

Häufige Fragen zum Tagesgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da ihr VR-TagesGeld Plus kein Girokonto ist.

Kann ich beliebig viel Geld als Tagesgeld anlegen?

Sie können so viel Geld als VR-TagesGeld Plus anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.